Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand März 2023

1. Geltung, Geltungsbereich

1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns (ES Gebäudetechnik GmbH) und natürlichen
sowie juristischen Personen (Kurz Kunde) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie
gegenüber unternehmerischen Kunden auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im
Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich
Bezug genommen wurde.

1.2. Es gelten gegenüber unternehmerischen als auch privaten Kunden jeweils bei Vertragsabschluss
die aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (www-es-gebaudetechnik.at)

1.3. Abweichende Vereinbarungen werden nur wirksam, wenn diese schriftlich vereinbart werden.

1.4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen
zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, oder aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame
Regelungen ersetzt, die dem ursprünglichen beabsichtigten Zweck am ehesten entsprechen.

1.6. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB als verbindlich.


2. Angebot/Vertragsabschluss

2.1. Angebote werden nur schriftlich erteilt.

2.2. Angebote sind unverbindlich.

2.3. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende
Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber dem Kunden
erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.4. Angebote werden ohne Gewähr erstellt und sind unentgeltlich.

2.5. Das Angebot ist 30 Tage ab Erstellungsdatum gültig.

2.6. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande. Die Annahme des
Angebotes durch den Kunden erfolgt durch seine Unterfertigung des Angebotes.


3. Preise

3.1. Preisangaben sind nicht als Pauschalpreise zu verstehen.

3.2. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Umsatzsteuer.

3.3. Bei der Erstellung des Angebotes wurde vorausgesetzt, dass der Auftrag ohne Unterbrechung
abgewickelt wird. Im Falle einer Unterbrechung der Auftrags- bzw. Leistungserfüllung ohne unser
Verschulden, sei es die Unterbrechung erfolgt aus bautechnischen Gründen oder wegen
fehlender Vorleistungen anderer Professionisten ist für jede Unterbrechung für den
erforderlichen An- und Abtransport der Werkzeuge und Montagematerialien die verbrauchte
Arbeitszeit nach tatsächlichem Aufwand zu entlohnen und wird dies dem Kunden in Rechnung
gestellt.

3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen.
Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten
Ausmaß, mangels Entgeltvereinbarung angemessen zu vergüten.

3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich
vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 10% hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder b)
anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von
Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw.
Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss
eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen
Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt
der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.

3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als Wert gesichert nach dem VPI 2015 vereinbart
und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde
gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

3.7. Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des
Entgelts gemäß Punkt 3.5. sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.6. nur bei
einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach
Vertragsabschluss zu erbringen ist.

4. Beigestelle Waren

4.1. Vom Kunden oder von Dritten beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht
Gegenstand von Gewährleistung.

4.2. Die Qualität und Betriebsbereitschaft von Beistellungen liegt ausschließlich in der
Verantwortung des Kunden.

5. Zahlung

5.1. Die Bezahlung der Rechnung hat innerhalb von 7 /10 oder 14 Tagen ab Rechnungslegung netto
auf unser Geschäftskonto zu erfolgen.

5.2. Die Berechnung zu einem Skontoabzug bedarf es einer ausdrücklichen -gegenüber
unternehmerischen Kunden schriftlichen- Vereinbarung.

5.3. Gegenüber unternehmerischen Kunden gemäß §19 Abs. 1a UstG 1994 erfolgt nach der
Rohinstallation eine Teilrechnung sowie nach Beendigung der Arbeiten bzw. Kompletage und
Inbetriebnahme die Schlussrechnung.

5.4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer
Verpflichtungen bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

5.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der
laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.

5.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.)
und werden der Rechnung zugerechnet.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die von uns gelieferten, montierte oder sonst übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum.

6.2. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder werden dem Auftragnehmer Umstände bekannt,
aus denen der Auftragnehmer die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers schließen kann, ist der
Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu
demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag
gleichzusetzen ist.

7. Leistungsausführung

7.1. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder
Ergänzung des Auftrags, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen
Zeitraum.

8. Hinweis auf Beschränkung des Leistungsumfanges

8.1. Im Rahmen der Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden (a) an bereits
vorhandenen Leitungen, Rohrleitungen, Armaturen, sanitären Einrichtungsgegenständen und
Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler (b) bei Stemmarbeiten
in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von uns nur zu verantworten,
wenn wir diese schuldhaft verursacht haben.

9. Leistungsfristen und Termine

9.1. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streiks, nicht vorhersehbare und von
uns nicht verschuldete Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren
Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das
entsprechende Ereignis andauert.

9.2. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind Liefer- und Fertigstellungstermine nur verbindlich,
wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurden.

10. Behelfsmäßige Instandsetzung

10.1. Bei behelfsmäßiger Instandsetzung besteht lediglich eine sehr beschränkte und den
Umständen entsprechende Haltbarkeit.

10.2. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine fachgerechte
Instandsetzung zu veranlassen.

11. Gewährleistung

11.1. Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Die Gewährleistungsfrist
für unsere Leistungen beträgt gegenüber unternehmerischen Kunden ein Jahr ab Übergabe.

11.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche
Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt.

11.3. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns
entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu
ersetzen.

11.4. Der unternehmerische Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum
Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

11.5. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa
Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand
oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für
den Mangel ist.

12. Haftung

12.1. Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen
Unmöglichkeiten, Verzug etc. haften wir bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.

12.2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem
Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

12.3. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die wir zur
Bearbeitung übernommen haben. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies
einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

12.4. Schadenersatzansprüche unternehmerischen Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen zwei
Jahren gerichtlich geltend zu machen.

12.5. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder
Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften,
fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandsetzung durch den Kunden oder nicht
von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den
Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen,
sofern wir nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen haben.

13. Allgemeines

13.1. Es gilt österreichisches Recht.

13.2. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

13.3. Erfüllungsort ist der Sitz von ES Gebäudetechnik GmbH in Wien.

13.4. Sollten einzelne Teile dieser AGS unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der
übrigen Teile nicht berührt.

ES Gebäudetechnik GmbH
Brünner Straße 20/Hoftrakt/G8
1210 Wien
Österreich

UID: ATU78562217
Firmenbuchnummer: FN 588969g
Firmenbuchgericht: Wien
Firmensitz: Wien

 Büro:   01 / 997 72 46
Email an ES Gebäudetechnik
[email protected]
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
08:00 - 17:00 Uhr

Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Bürozeiten:

Montag - Freitag
09:00 - 14:00 Uhr

Bankverbindung

Erste Bank der österr. Sparkassen AG
IBAN: AT58 2011 1846 7488 2300
BIC: GIBAATWWXXX

Impressum | AGB | Bad nach Maß